Wegstrecke -


Streckenführung 2024



Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmebedingungen für den Karnevalsumzug in Bawinkel ergeben sich aus diesen Vorschriften.

Für den Karnevalsumzug in Bawinkel

 

Gültig für Fahrzeuge, Fußgruppen, Musikgruppen und Spielmannszüge

 

Treffpunkt ist die Straße „Im Sande“ in der Nähe der Firma Wienhoff. Sammeln der Teilnehmer am Umzug: 13:11 Uhr // Start des Umzuges 14:11 Uhr.

 

1. Die Teilnahme am Karnevalsumzug erfolgt auf eigene Gefahr. Der Karnevalsclub De Spaßmakers ut Bawinkel e.V. hat für den Karnevalsumzug (nicht An- und Abfahrt) eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, geht aber darüber hinaus davon aus, dass alle Teilnehmer mit ihren Fahrzeugen ebenfalls haftpflichtversichert sind.

 

2. Alle Teilnehmer haben den Weisungen der Zugleitung, der Zugordner, der Polizei, des Ordnungsamtes und allen Vertretern des Karnevalsclubs unbedingt Folge zu leisten; dies gilt besonders für die Einreihung in den Zug und bei eventuellem Stillstand des Zuges. Die Kommunikation erfolgt über Handy.

 

3. Die Beförderung von Personen auf den Festwagen ist nur während des Umzugs erlaubt. Auf der Anfahrt zum Karnevalsumzug und auf der Rückfahrt dürfen auf den Festwagen keine Personen befördert werden.

 

4. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass das Wurfmaterial nicht vor, hinter oder direkt neben den Festwagen geworfen wird. Erhöhte Unfallgefahr! Besonders für Kinder! Als Wurfmaterial dürfen weder Reiswolfpapier, Bierglasrosetten, Stroh, Verpackungschips, sonstiges Verpackungsmaterial etc., Flaschen oder Dosen benutzt werden. Ebenfalls ist die Abgabe von Alkohol und in Kleinflaschen verboten. Das Abtrennen von Feuerwerkskörpern ist verboten.

 

5. Alle Fahrzeuge und Zugmaschinen sind mit vier Personen zu sichern. Diese Personen müssen Warnwesten tragen und ihnen ist der Verzehr von Alkohol untersagt.

 

6. Nur Festwagen, die den Bestimmungen der StVO entsprechen dürfen am Umzug teilnehmen. Die Teilnehmer unterliegen mit ihren Fahrzeugen der Straßenverkehrsordnung.

 

7. Die Festwagen sind technisch und personell so abzusichern, dass eine Gefährdung der Zuschauer ausgeschlossen ist. Die Räder der Festwagen sind so zu verkleiden, dass Personen nicht überrollt werden können. Das Sichtfeld des Zugmaschinenfahrers, einschließlich Rückspiegel, darf nicht beeinträchtigt werden. Festwagen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen sind vom Umzug auszuschließen. Die Aufbauten sind sicher zu gestalten, fest anzubringen und so einzurichten, dass keine Teile über den Festwagen hinausragen, durch die Personen gefährdet oder verletzt werden können. Die Ladefläche der

Festwagen muss eben, tritt- und rutschfest sein. Alle Sitz- und Stehplätze sind mit einer Sicherung zu umgehen, die das Herabstürzen vom Festwagen sicher verhindert. Personen dürfen nur auf dem Festwagen (bei der Erfüllung in §1 der zweiten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrstechnischen Vorschriften genannten Voraussetzungen- siehe Bedingung Nr. 1) sowie auf echten Sitzplätzen befördert werden. Das Mitfahren auf Ackerschienen, Deichseln und in Vorrichtungen am Frontlader etc. ist verboten. Jeglicher Müll, insbesondere Bonbonkarton, Umweltverpackungen etc. haben auf dem Festwagen zu verbleiben. Offenes Feuer, (auch Grill), Heizlüfter und Propangasbetriebene Geräte sind nicht gestattet. Auch das Betanken von Fahrzeugen oder Generatoren und das Mitführen von Treibstoffkanistern ist nicht gestattet. Bei einer Panne ist das Fahrzeug aus dem Zug zu entfernen.

 

8. Das Mitführen und der Genuss von alkoholischen Getränken jeglicher Art sind nicht gestattet. Bei durch Alkohol verursachte Unfälle besteht kein Versicherungsschutz.

 

9. Da es in den letzten Jahren Probleme mit zu lauter Musik gab, wird besonders auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Lärm hingewiesen! Der Einsatz von Signalhörnern ist verboten. Musik auf den Festwagen ist auf normale Lautstärke (maximal 80 Dezibel!!) einzustellen. Alle Boxen sind auf das Wageninnere zu richten. Die Musik der Festwagen darf die Lautstärke der Kapellen und Spielmannszüge in keinem Fall übertönen. Handgemachte Musik ist zu bevorzugen. Die dargebotene Musik sollte dem karnevalistischen Charakter des Umzuges entsprechen (Keine Technomusik oder ähnlich mit wummernden Bässen!). Besonders die Einhaltung dieses Punktes trägt dazu bei, dass ALLE und nicht nur wenige Spaß am Umzug haben!

 

10. Eigenmächtiges Stehenbleiben, auch für Showeinlagen, ist zur Vermeidung von Lücken untersagt.

 

11. Kinder dürfen nur unter Aufsicht Erwachsener am Umzug teilnehmen.

 

12. Das Mitführen von Tieren im Umzug ist untersagt. Ausnahmen bedürfen einer schriftlich zu beantragender Sondergenehmigung.

 

13. Bei Unfällen, Sachschäden oder Pannen ist die Zugleitung unverzüglich zu informieren.

 

14. Durch die Anmeldung zum Umzug in Bawinkel wird bestätigt, dass diese Teilnahmebedingungen von ALLEN Teilnehmern der angemeldeten Gruppe gelesen und anerkannt sind. Die Teilnahmebedingungen werden unterschrieben an die E-Mail-Adresse info@karneval-bawinkel.de zurückgesendet. Danach erfolgt eine Bestätigung der Anmeldung.

 

Die vielen Vorschriften und Regelungen sind zu Ihrer und zur Sicherheit der Besucher erforderlich. Bei befolgen, insbesondere Einhaltung des Lärmpegels,

sind die Voraussetzungen für ein zünftiges Narrenspektakel, dem ALLE (Besucher wie Zugteilnehmer, klein und groß, alt und Jung) Spaß haben werden, gegeben.